© Pixabay Anzeige in Originalgröße 354 KB - 960 x 645
Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft und auf Schulebene durch den Schulelternrat (§90 NSchG) wahrgenommen. Unser Schulelternrat tagt zweimal pro Schuljahr.